DSS- Datenschutzschulung UG - Datenschutz leicht gemacht

Impressum / AGB

DSS- Datenschutzschulungen UG

(haftungsbeschränkt)

Hasenbuck 9

91174 Spalt

Verantwortlich für den Inhalt

Tamara Beisser

Amtsgericht Nürnberg: HRB 42853

Steuernummer: 241/124/80176

Bildernachweis: Adobe Stock

 

Haftungsausschluss

 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

der DSS - Datenschutzschulungen UG

1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der DSS- Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Auf unsere Datenschutzerklärung, die wir dem Kunden auf erstes Anfordern unverzüglich kostenlos zur Verfügung stellen, weisen wir ausdrücklich hin. Dies gilt ebenfalls für unsere Widerrufsbelehrung, die ausschließlich auf Verbraucher Anwendung findet.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die DSS - Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die DSS - Datenschutzschulugnen UG (haftungsbeschränkt) auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung von Datenschutzschulungen in Schriftform i.S.d. von § 126 Abs. 1 BGB.

 

2. Vertragsschluss

(1) bei auf der Internetseite oder in Katalogen / Broschüren angebotenen Dienstleistungen

(1.1) die auf der Internetseite, in den Katalogen oder Broschüren von DSS- Datenschutzschulungen dargestellten buchbaren Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der DSS- Datenschutzschulungen dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Für sämtliche Willenserklärungen kommt es auf den Zugang bei dem jeweiligen Empfänger an.

(1.2) Die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) kann das Angebot des Kunden nach Ziffer 2.1.1 innerhalb von 10 Kalendertagen annehmen. Durch Annahme des Angebots erfolgt der Vertragsschluss. Die Annahme des Angebots kann durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung in Schriftform i.S.d. § 126 BGB oder in Textform i.S.d. 
§ 126 b BGB (z.B. per Fax oder E-Mail) erfolgen.

(1.3) Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach Zugang des Angebots des Kunden bei der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) zu laufen und endet mit dem Ablauf des zehnten Tages, welcher auf den Zugang des Angebots folgt.

Nimmt die Datenschutzschulung UG (haftungsbeschränkt) das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(2) bei individuell gestalteten Angeboten, insb. bei Inhouse-Schulungen

(2.1) Auf Anfrage des Kunden individualisiert die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) ihre Dienstleistungen. Beispielsweise bietet die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) ihre Dienstleistungen auch als Inhouse-Seminar an. Für sämtliche Willenserklärungen kommt es auf den Zugang bei dem jeweiligen Empfänger an.

(2.2) Ein Inhouse-Seminar wird in der Regel bei dem jeweiligen Kunden vor Ort durchgeführt. Die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) besitzt insoweit das Recht, den Ort der Leistungserbringung zu bestimmen.

(2.3) Nach Erhalt der Anfrage eines Kunden erstellt die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) ein individualisiertes Angebot (z.B. Inhouse-Schulung) und unterbreitet dieses dem Kunden in Schriftform i.S.d. § 126 BGB oder in Textform i.S.d. § 126 b BGB (z.B. per Fax oder E-Mail).

(2.4) Der Kunde kann das Angebot der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dieser annehmen. Durch die Annahme des Angebots kommt der Vertragsschluss zustande.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die für die Dienstleistungen angegebenen Preise sind Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten, sofern sich aus der Beschreibung der Dienstleistung oder einem Angebot der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) nach der Ziffer 3 nichts anderes ergibt.

(2) Der sich aus der Rechnung ergebene Betrag ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen und auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

(3) Der Kunde gerät mit Ablauf des 14. Kalendertages nach Zugang der Rechnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) von dem Kunden pro Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 € verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

4. Ausfallentschädigung der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) wegen Absagen / Nichtteilnahme durch den Kunden

(1) bei auf der Internetseite oder in Katalogen / Broschüren angebotenen Dienstleistungen

(1.1) Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen keine Kosten an, wenn der Kunde diese der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per Fax, E-Mail oder postalisch mitgeteilt wird. Für die Berechnung der Frist kommt es auf den Zugang der Mitteilung bei der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) an. Letzteres gilt in allen Fällen der Ziff. 4.

(1.2) Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen 50 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn der Kunde diese bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.

(1.3) Für eine Absage / Nichtteilnahme durch den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, fallen 100 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer an, wenn der Kunde diese 20 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.

(2) bei individuell gestalteten Angeboten, insb. bei Inhouse-Schulungen

(2.1) Für die Absage / Nichtteilnahme von Inhouse-Schulungen nach Vertragsschluss fallen 50 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer auf diesen Betrag an, wenn der Kunde der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) die Absage aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, weniger als 6 Wochen bis zu 3 Wochen vor der jeweiligen Dienstleistung per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilt.

(2.2) Für die Absage / Nichtteilnahme von Inhouse-Schulungen nach Vertragsschluss fallen 100 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. Umsatzsteuer auf diesen Betrag) an, wenn der Kunde der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) die Absage aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, weniger als 3 Wochen vor der jeweiligen Dienstleistung per Fax, E-Mail oder postalisch mitteilen.

 

5. Durchführung und Änderungen der vereinbarten Dienstleistung

(1) Die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Veranstaltungsinhalte zu ändern oder einen Wechsel des Referenten aus wichtigem Grund vorzunehmen. Außerdem behält sich die Datenschutzschulugen UG (haftungsbeschränkt) vor, Veranstaltungen zu verlegen oder abzusagen. Die Absage einer Veranstaltung oder ein Wechsel eines Referenten kann beispielsweise dann erfolgen, wenn der für die Veranstaltung vorgesehene Referent erkrankt ist oder der Raum nicht zur Verfügung gestellt werden kann. DSS- Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) wird den Kunden, sofern möglich, einen Ersatztermin zur Durchführung der Veranstaltung anbieten.

(2) Der Kunde wird über die Absage unverzüglich unterrichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus werden dem Kunden keine Kosten, insbesondere hinsichtlich bereits gebuchter Übernachtungen, Zugfahrten oder Flüge, erstattet.

 

6. Haftung

Die DatenschutzschulungenUG (haftungsbeschränkt) sowie die Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Datenschutzschulungen UG und die Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

7. Urheberrechte

(1) Sämtliche Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Inhalte / Dokumente oder Dateien nur für den Zweck verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

(2) Soweit nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich durch die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) genehmigt, ist die Nutzung alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern vorbehalten. Eine Nutzung der Daten für oder durch Dritte ist verboten, es sei denn, dass die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) schriftlich eine Einwilligung erteilt hat.

(3) Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch die Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt).

 

8. Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.


 

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
 

 

Allgemeine Prüfungsordnung


 

der Datenschutzschulungen UG 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung gilt für alle Prüfungen, die von der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) – im Rahmen von Seminarveranstaltungen durchgeführt werden, sofern keine speziellen Prüfungsordnungen Gültigkeit haben.


 

§ 2 Allgemeines

Bei allen Seminaren, die mit einer Prüfung abschließen, wird in den werblichen Darstellungen, insbesondere im Webshop und Katalog, direkt auf die Prüfung sowie die geltende Prüfungsordnung inklusive Fundstelle verwiesen.
Mit seiner Unterschrift auf dem Deckblatt der Prüfungsunterlagen erkennt der Kandidat diese Prüfungsordnung an.


 

§ 3 Zulassung zur Prüfung

Sind bestimmte Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung erforderlich, sind diese durch den Kandidaten vor Prüfungsantritt nachzuweisen, um an der Prüfung teilnehmen zu können.


 

§ 4 Durchführung

(1) Der Zeitablauf der Prüfung wird bei der Aufgabenstellung bekannt gegeben.

(2) Zu Beginn der Prüfung füllt der Kandidat die entsprechenden Felder des Einzelberichtes (Deckblatt der Prüfung) aus.
(3) Alle Angaben des Kandidaten in den Prüfungsunterlagen müssen eindeutig formuliert und lesbar sein. Unklarheiten und Nichtlesbarkeit gehen zu Lasten des Kandidaten. Insbesondere trifft dies auf die nachträgliche Änderung der Kennzeichnung von Lösungen zu.
(4) Nur die in den Prüfungsunterlagen angegebenen Hilfsmittel dürfen genutzt werden. Unerlaubte Hilfsmittel werden eingezogen.
(5) Verständnisfragen des Kandidaten zu einzelnen Prüfungsaufgaben sind zulässig und dürfen durch den Prüfer oder durch den von ihm beauftragten Aufsichtsführenden beantwortet werden.

(6) Sobald der Kandidat die Prüfungsunterlagen angenommen hat, wird die Prüfung als ,,teilgenommen" bewertet.
(7) In besonderen Fällen körperlicher Beeinträchtigung eines Kandidaten kann auf vorherigem Antrag durch die Seminarleitung eine Einzelfallentscheidung bezüglich der Anpassung der Rahmenbedingungen der Prüfung kandidatenbezogen getroffen werden.


 

§ 5 Prüfungsunterbrechung

Will der Kandidat während der Bearbeitung der Prüfungsunterlagen den ihm zugewiesenen Platz verlassen, muss er dies dem Aufsichtsführenden anzeigen. Dazu kann immer nur ein Kandidat den Raum verlassen.


 

§ 6 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Kandidat während der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Kann ein Kandidat in Folge von nachgewiesener Erkrankung oder aus einem anderen, nicht von ihm zu vertretenden Grund die Prüfung nicht ordnungsgemäß beenden, so gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Dazu erfolgt vor jeder Prüfung eine direkte Abfrage der Kandidaten durch den Prüfer oder den Aufsichtsführenden.


 

§ 7 Täuschung oder Täuschungsversuch

(1) Der Kandidat verpflichtet sich, im Rahmen der Prüfung nicht zu täuschen oder es zu versuchen.
(2) Kandidaten, die fremde Hilfe oder unerlaubte Hilfsmittel benutzen, die zu täuschen versuchen, die anderen Kandidaten helfen und/oder unerlaubte Hilfe leisten, werden von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung gilt im Falle des Ausschlusses als nicht bestanden.
(3) Die Datenschutzschulung UG behält sich das Recht vor, Kandidaten, die Täuschungen versucht oder durchgeführt haben, von weiteren Prüfungen der Datenschutzschulung auszuschließen.


 

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Die Prüfungsunterlagen sind durch den Kandidaten vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet, die Prüfungsunterlagen mitzunehmen und/oder weiterzugeben. Dieses gilt auch für das Abschreiben, Fotografieren, Filmen oder Scannen der Prüfungsunterlagen. Prüfungsunterlagen und Prüfungsaufgaben sind und bleiben Eigentum der DSS- Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt). Auch bei Prüfungsabbruch sind die Prüfungsunterlagen vollständig zurückzugeben.
(2) Die Datenschutzschulung UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Kandidaten, die diese Regeln nicht einhalten, von weiteren Prüfungen der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt) auszuschließen.


 

§ 9 Beendigung der Prüfung

Der Kandidat gibt während oder am Ende der Bearbeitungszeit seine Prüfungsunterlagen und Aufzeichnungen vollständig an den Prüfer oder an einen beauftragen Aufsichtsführenden ab.


 

§ 10 Feststellung des Prüfungsergebnisses

Als festgestelltes, zu dokumentierendes Ergebnis gilt „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.


 

§ 11 Mitteilung der Prüfungsergbenisse

(1) Die Ergebnisse der Prüfung liegen frühestens zwei Wochen nach Abschluss des Seminars vor. Bei elektronisch verarbeiteten Prüfungen kann diese Frist auch kürzer sein.
(2) Bei Nichtbestehen der Prüfung wird das Ergebnis dem Kandidaten persönlich bekannt gegeben.
(3) Bei Bestehen der Prüfung erfolgt keine separate Mitteilung. Der Kandidat erhält die Teilnahmebescheinigung, aus der der Prüfungserfolg hervorgeht, per Post.


 

§ 12 Wiederholung der Prüfung

(1) Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. Es muss nur der Teil (schriftlicher, mündlicher oder praktischer Teil - sofern zutreffend) wiederholt werden, der nicht bestanden wurde.
(2) Eine Prüfung kann ohne erneute Schulung höchstens zweimal wiederholt werden.
(3) Termine für Wiederholungsprüfungen werden bedarfsorientiert festgelegt.


 

§ 13 Einsichtnahme in die Prüfung

(1) Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt:

  • Der Kandidat beantragt die Einsichtnahme innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Datenschutzschulungen UG (haftungsbeschränkt)
  • Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung.
  • Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer von der Datenschutzschulungen berechtigten Aufsichtsperson.
  • Notizen und Aufzeichnungen sind erlaubt, verbleiben aber bei den Prüfungsunterlagen.
  • Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen, die Korrektur muss daher aussagekräftig erfolgen.
  • Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten pro Prüfung.
  • Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Seminarleitung der Datenschutzschulung zur Entscheidung zuleiten.

(2) Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen bei der Datenschutzschulung UG (haftungsbeschränkt).


 

§ 14 Gültigkeit

Werden einzelne Regelungen dieser Prüfungsordnung ungültig, gelten alle anderen Regelungen weiterhin unverändert fort.


 

§ 15 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.10.2024 in Kraft.

DSS- Datenschutzschulung UG (haftungsbeschränkt)

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